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Der Energieausweis / Energiepass PDF Drucken E-Mail

Der Gebäudeeigentümer ist verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis / Energiepass vorzulegen.

Es besteht kein Anlass einen Energieausweis / Energiepass auszustellen, wenn ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft wird.

Welche Arten des Energieausweises gibt es ?

Der Verbrauchsorientierte

Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der verbrauchten Energiemenge ermittelt.
Der Verbrauch muss aus drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen gemittelt werden.
Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.
Bei Häusern mit wenig unabhängigen Wohneinheiten macht sich das Nutzerverhalten ganz besonders bemerkbar. Bewohner die besonders sparsam oder viel heizen, können den Verbrauch stark beeinflussen. Aus diesem Grunde können nur Eigentümer größerer Gebäude mit mehr als vier Wohnungen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis / Energiepass  frei wählen.

Hat das Gebäude weniger als 5 Wohnungen, und ist es vor dem 1.11.1977 fertiggestellt worden, so wird der bedarfsorientierte zur Pflicht.

Der Bedarfsorientierte

Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Flächenanteile und der energetischen Qualität der wärmeübertragenden  Gebäudehülle wie Dach, Außenwände, Fenster und als unterer Gebäudeabschluss z.B. die Kellerdecke erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei  festgelegten  Randbedingungen bedarf. Die Anlagentechnik wird ebenfalls bewertet. Die Unabhängigkeit vom Nutzer und identische Randbedingungen machen einen Gebäudevergleich bei der bedarfsorientierten Variante möglich. 
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis / Energiepass zur Pflicht.

Die Laufzeit des Energieausweises / Energiepasses, der eine EU-Richtlinie umsetzt, beträgt jeweils zehn Jahre.